Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig stand: 01.03.2024

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für jeden Vertrag mit der Tagading® GmbH. Vor jedem Vertragsabschluss muss eine Person mit Befugnis aus Ihrer Organisation diese akzeptieren. Wir haben uns bemüht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Kunden so einfach, lesbar und eindeutig wie möglich zu gestalten.

Anwendungsbereich

Tagading® ist ein Anbieter von Softwarebausteinen und -komplettlösungen, sowie von damit verbundenen Dienstleistungen (Services) wie Bereitstellung, Support und Beratung. Tagading® ist ein eingetragenes Markenzeichen.

Diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Software und Services.

Tagading® ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird Kunden elektronisch oder schriftlich bekannt gegeben. Sie gilt als genehmigt, wenn Kunden nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung via E-Mail oder schriftlich widersprechen. Kunden werden auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen.

Die hier genannten AGB können durch Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden nicht aufgehoben werden, auch wenn seitens Kunden auf solche Bedingungen hingewiesen wird. Jede Abweichung von diesen AGB bedarf einer expliziten Zustimmung durch die Tagading GmbH.

Service-Level-Agreements (SLAs) werden in diesen AGB nicht behandelt und werden auf Wunsch individuell vertraglich vereinbart.

Nutzung

Als Software-Bausteine bezeichnen wir beliebige Software-Artefakte (Quellcode, Modelle, Packages, Container Images, Binaries, Dokumentation, Konfigurationen u.v.a.m.).

Kunden erkennen die Urheberrechtsfähigkeit der Software-Artefakte an. Das Urheberrecht an den Software-Artefakten liegt bei der Tagading GmbH. Diese sind durch das österreichische Immaterialgüterrecht und internationale Abkommen geschützt. Als Kunde von Tagading® haben Sie diese daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk zu behandeln.

Das Nutzungsrecht von Kunden entsteht mit Vertragsbeginn. Kunden erhalten das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen.

Eine Überlassung an Dritte ist, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, nur in folgenden Fällen gestattet:

  1. bei Überlassung an Subauftragnehmer:innen zum Zwecke des Betriebs, sofern diese sich verpflichten, alle hier getroffenen Vereinbarungen ebenso einzuhalten

  2. als integraler Bestandteil einer Distribution von kundeneigener Software, sofern die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und rechtlich und technisch zumutbare Vorkehrungen zum Schutz der Software-Artefakte getroffen werden.

Folgende Verwertungsrechte sind generell immer ausgeschlossen:

  1. die Vervielfältigung und Distribution der Software-Artefakte selbst

  2. die Online Zur-Verfügung-Stellung der Software-Artefakte selbst

  3. die Weitervermietung der Software-Artefakte ohne Zustimmung der Tagading GmbH

Einschränkungen

Als Kunde dürfen Sie Software-Artefakte von Tagading® nur in jenen Bereichen einsetzen, welche die Einhaltung von internationalem und nationalem Recht gewährleisten. Ein ethisch fragwürdiger und missbräuchlicher Einsatz ist ebenso nicht gestattet und bewirkt eine sofortige Vertragsauflösung.

Darüber hinaus haben Kunden eigenständig zu prüfen, ob die Software-Artefakte allen regulativen Anforderungen des geplanten Einsatzbereichs genügen.

Das eingeräumte Nutzungsrecht für Kunden ruht bei Zahlungsverzug von über 30 Tagen.

Kunden dürfen Software-Artefakte nur mit Zustimmung der Tagading GmbH ändern.

Geheimhaltung

Die Tagading GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Daten, die der Tagading GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.

Verstoß

Verstoßen Kunden gegen eine der in den Bestimmungen enthaltenen Regelungen zum Schutz der Software-Artefakte, ist die Tagading GmbH berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Subscriptions

Als Subscription bezeichnen wir ein Leistungspaket, das in Form einer monatlichen Pauschale dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Sie bezieht sich immer auf einen Software-Baustein oder mehrere Software-Bausteine, ein Komplettsystem oder eine pauschalierte Dienstleistung.

Vergütung

Der Preis einer Subscription wird bestimmt durch

  1. Art und Umfang der vertraglich gewährten Nutzungsrechte (bspw. Anzahl parallel laufender Instanzen, maximale User-Anzahl, Transaktionen, Integration in Drittsysteme),

  2. einen pauschalierten Betrag für Wartungs- und Sicherheitsupdates, welche von Tagading regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die Beträge werden monatlich im Nachhinein ohne Abzug fällig. Wenn vertraglich vereinbart, sind kalendervierteljährliche oder jährliche Zahlungen im Voraus möglich.

Preisänderungen

Die Tagading GmbH behält sich das Recht eine jährliche Preisanpassung in Bezug auf die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen. Als Maßstab für die Berechnung der Preisanpassung dient der von der Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnete Indexzahl gilt als Bezugsgröße für diesen Vertrag. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis zu 4 % bleiben unberücksichtigt. Diese Spanne wird bei jeder Überschreitung nach oben oder unten neu berechnet, wobei die erste Indexzahl außerhalb der jeweils geltenden Spanne stets die Grundlage sowohl für die Neuberechnung der Preisanpassung als auch für die Berechnung der neuen Spanne bildet.

Komplettlösungen

Die Subscription für eine Komplettlösung enthält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die damit verbundene überlassenen Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist, sofern nicht explizit vertraglich geregelt, nicht gestattet. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Zusendung von Zugangsdaten und einer Anleitung zu Setup und Betrieb der Komplettlösung, sofern nicht anders vereinbart.

SaaS-Bausteine

Die Subscription eines SaaS-Bausteines (Software-as-a-Service Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere ist die Integration in die kundeneigenen SaaS-Lösungen erlaubt.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten (bspw. zu einer Package Registry oder Docker Registry). Die Installation und Konfiguration ist kundenseitig vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.

PaaS-Bausteine

Die Subscription eines PaaS-Bausteines (Platform-as-a-Service Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere wird Kunden damit der Betrieb von Software auf der Tagading®Plattform ermöglicht. Dieser Betrieb kann wahlweise bei unterschiedlichen Cloud Providern, in Datenzentren, sowie auf kundeneigenener IT-Infrastruktur erfolgen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten, Tools und Anleitungen. Die Installation und Konfiguration ist kundenseitig vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.

Support

Dienstleistungen wie Monitoring, technischer Support, Schulung oder Beratung durch die Tagading GmbH sind in einer Subscription nicht enthalten, können aber bei Bedarf vertraglich individuell vereinbart und extra vergütet werden.

DaaS-Bausteine

Die Subscription eines DaaS-Bausteines (Data-as-a-Service Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere ist die Integration in die kundeneigenen SaaS-Lösungen und DaaS-Lösungen erlaubt.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten (bspw. zu einer Package Registry oder Docker Registry) sowie Beispieldatensätzen. Die Installation und Konfiguration ist kundenseitig vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.

Haftung

Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Kunden. So haben Kunden vor einem Einsatz beispielsweise die Eignung der Software-Artefakte aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu prüfen.

Das Datenmanagement (insbesondere auch die Datensicherung) obliegt dem Kunden.

Weitere in diesem Vertrag allgemein gültige Regelungen finden Sie im Abschnitt Haftungsausschluss.

Adaptierung

Individuelle Konfigurationen, Ergänzungen und Änderungen (kurz Adaptierungen) sind in einer Subscription nicht enthalten.

Adaptierungen bedürfen einer Beauftragung durch den Kunden. Neben einmalig anfallenden Bereitstellungskosten bewirkt eine Adaptierung auch eine Preisanpassung der Subscription, welche den zukünftigen Wartungsaufwand berücksichtigt.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Kunden verpflichten sich, an der Anforderungsentwicklung zu jeder Adaptierung aktiv mitzuarbeiten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendigen Ressourcen zur Prüfung von Anforderungen, Entwürfen und Software-Artefakten aufzubringen.

Die kundenseitige Abnahme einer Adaptierung hat innerhalb von zwei Wochen nach der Bereitstellung zu erfolgen. Adaptierungen gelten auch dann als abgenommen, wenn Sie vier Wochen produktiv genutzt worden sind und eine Meldung über Mängel nicht vorgelegen hat.

Generell haben Sie als Kunde ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen, sodass die Tagading GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird.

Erfüllt ein Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder nicht im vertraglich vorgesehenen Umfang, so gelten die Leistungen der Tagading GmbH trotz etwaiger Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht. Liefertermine werden im erforderlichem Ausmaß angepasst und zusätzlich entstandene Kosten gesondert vergütet, wenn diese Verzögerungen und Zusatzarbeiten nicht von Tagading® verursacht wurden.

Vertragsbeendigung

Kündigung

Ein Vertrag wird, so nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) vom Kunden gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Wurde ein Vertrag mit einer Bindung von mindestens 12 Monaten abgeschlossen, so verlängert sich die Bindung jährlich um weitere 12 Monate. Bis zu drei Monate vor einer Verlängerung kann der Vertrag schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden, worauf wir unsere Kunden rechtzeitig hinweisen.

Beendigung

Bei Beendigung des Vertrags sind Sie als Kunde verpflichtet, die Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der Software-Artefakte an die Tagading GmbH herauszugeben oder zu vernichten und dies der Tagading GmbH auf Verlangen zu bestätigen. Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer Sicherungskopie zu Archivzwecken.

Rücktritt

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Kunden verpflichtet, die Originaldatenträger und alle Kopien der Software-Artefakte einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten.

Kunden werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen, alle vorhandenen Kopien gelöscht zu haben.

Wichtige andere Gründe

Kann aus wichtigen Gründen wie beispielsweise unerwartet hohen Wartungskosten, mangelnder Sicherheit, fehlender Kompatibilität, usw. ein Software-Artefakt durch die Tagading-GmbH nicht mehr zuverlässig zur Verfügung gestellt werden, so werden Sie als Kunde darauf hingewiesen. Ab diesem Zeitpunkt haben Kunden die Möglichkeit diese Subscription ohne Kündigungsfrist mit Monatsende zu kündigen. Die Tagading GmbH behält sich wiederum das Recht vor, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende eine einseitige Kündigung dieser Subscription auszusprechen.

Die Vertragsbeendigung kann für eine einzelne Subscription, mehrere Subscriptions oder aber auch alle Subscriptions erfolgen. Dies ist kundenseitig eindeutig anzugeben.

Haftungsausschluss

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde, auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre; es sei denn, die Tagading GmbH hat Kunden nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt, wenn Kunden Änderungen oder Eingriffe an den Software-Artefakten vorgenommen haben; es sei denn, Kunden weisen im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.

Die Tagading GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Software mit anderen Software-Produkten.

Die Tagading GmbH haftet für Mängel der Software-Artefakte, die bereits bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, nur, wenn ihr Verschulden zur Last fällt.

Reklamation

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Rückerstattung von Rechnungsbeträgen, die zum Zeitpunkt der Reklamation bereits vergangene Kalendermonate betreffen.

Österreichisches Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Tagading GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Tagading GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Kunden zu klagen.

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger:innen über, ohne dass eine gesonderte Verständigung der Kunden von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Kunden verzichten hiermit auf ihr Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung der Tagading GmbH gemäß § 39 UGB begrenzt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon dennoch unberührt. Beide Parteien haben sich in diesem Fall auf eine wirksame Ersatzregelung zu einigen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für einen Schriftformverzicht.