Anwendungsbereich
Tagading® ist ein Anbieter von Softwarebausteinen und
-komplettlösungen, sowie von damit verbundenen Dienstleistungen
(Services) wie Bereitstellung, Support und Beratung. Tagading® ist ein
eingetragenes Markenzeichen.
Diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung
unserer Software und Services.
Tagading® ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung
wird Kunden elektronisch oder schriftlich bekannt gegeben. Sie gilt als
genehmigt, wenn Kunden nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach
Bekanntgabe der Änderung via E-Mail oder schriftlich widersprechen.
Kunden werden auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung
ausdrücklich hingewiesen.
Die hier genannten AGB können durch Allgemeine Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen des Kunden nicht aufgehoben werden, auch wenn
seitens Kunden auf solche Bedingungen hingewiesen wird. Jede Abweichung
von diesen AGB bedarf einer expliziten Zustimmung durch die Tagading
GmbH.
Service-Level-Agreements (SLAs) werden in diesen AGB nicht behandelt und
werden auf Wunsch individuell vertraglich vereinbart.
Nutzung
Als Software-Bausteine bezeichnen wir beliebige Software-Artefakte
(Quellcode, Modelle, Packages, Container Images, Binaries,
Dokumentation, Konfigurationen u.v.a.m.).
Kunden erkennen die Urheberrechtsfähigkeit der Software-Artefakte an.
Das Urheberrecht an den Software-Artefakten liegt bei der Tagading GmbH.
Diese sind durch das österreichische Immaterialgüterrecht und
internationale Abkommen geschützt. Als Kunde von Tagading® haben Sie
diese daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk zu
behandeln.
Das Nutzungsrecht von Kunden entsteht mit Vertragsbeginn. Kunden
erhalten das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die
überlassenen Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen.
Eine Überlassung an Dritte ist, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen,
nur in folgenden Fällen gestattet:
-
bei Überlassung an Subauftragnehmer:innen zum Zwecke des Betriebs,
sofern diese sich verpflichten, alle hier getroffenen Vereinbarungen
ebenso einzuhalten
-
als integraler Bestandteil einer Distribution von kundeneigener
Software, sofern die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten
werden und rechtlich und technisch zumutbare Vorkehrungen zum Schutz
der Software-Artefakte getroffen werden.
Folgende Verwertungsrechte sind generell immer ausgeschlossen:
-
die Vervielfältigung und Distribution der Software-Artefakte selbst
-
die Online Zur-Verfügung-Stellung der Software-Artefakte selbst
-
die Weitervermietung der Software-Artefakte ohne Zustimmung der
Tagading GmbH
Einschränkungen
Als Kunde dürfen Sie Software-Artefakte von Tagading® nur in jenen
Bereichen einsetzen, welche die Einhaltung von internationalem und
nationalem Recht gewährleisten. Ein ethisch fragwürdiger und
missbräuchlicher Einsatz ist ebenso nicht gestattet und bewirkt eine
sofortige Vertragsauflösung.
Darüber hinaus haben Kunden eigenständig zu prüfen, ob die
Software-Artefakte allen regulativen Anforderungen des geplanten
Einsatzbereichs genügen.
Das eingeräumte Nutzungsrecht für Kunden ruht bei Zahlungsverzug von
über 30 Tagen.
Kunden dürfen Software-Artefakte nur mit Zustimmung der Tagading GmbH
ändern.
Geheimhaltung
Die Tagading GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und
von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des
jeweiligen Auftrags zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als
vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Daten, die der Tagading
GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt
waren oder bekannt werden.
Verstoß
Verstoßen Kunden gegen eine der in den Bestimmungen enthaltenen
Regelungen zum Schutz der Software-Artefakte, ist die Tagading GmbH
berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Subscriptions
Als Subscription bezeichnen wir ein Leistungspaket, das in Form einer
monatlichen Pauschale dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Sie bezieht
sich immer auf einen Software-Baustein oder mehrere Software-Bausteine,
ein Komplettsystem oder eine pauschalierte Dienstleistung.
Vergütung
Der Preis einer Subscription wird bestimmt durch
-
Art und Umfang der vertraglich gewährten Nutzungsrechte (bspw.
Anzahl parallel laufender Instanzen, maximale User-Anzahl,
Transaktionen, Integration in Drittsysteme),
-
einen pauschalierten Betrag für Wartungs- und Sicherheitsupdates,
welche von Tagading regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Beträge werden monatlich im Nachhinein ohne Abzug fällig. Wenn
vertraglich vereinbart, sind kalendervierteljährliche oder jährliche
Zahlungen im Voraus möglich.
Preisänderungen
Die Tagading GmbH behält sich das Recht eine jährliche Preisanpassung in
Bezug auf die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen. Als
Maßstab für die Berechnung der Preisanpassung dient der von der
Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020
(Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die für den
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnete Indexzahl gilt als
Bezugsgröße für diesen Vertrag. Schwankungen der Indexzahl nach oben
oder unten bis zu 4 % bleiben unberücksichtigt. Diese Spanne wird bei
jeder Überschreitung nach oben oder unten neu berechnet, wobei die erste
Indexzahl außerhalb der jeweils geltenden Spanne stets die Grundlage
sowohl für die Neuberechnung der Preisanpassung als auch für die
Berechnung der neuen Spanne bildet.
Komplettlösungen
Die Subscription für eine Komplettlösung enthält das nicht übertragbare
und nicht ausschließliche Recht, die damit verbundene überlassenen
Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen. Eine Überlassung an
Dritte ist, sofern nicht explizit vertraglich geregelt, nicht gestattet.
Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen und
Tochterunternehmen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Zusendung von Zugangsdaten und einer
Anleitung zu Setup und Betrieb der Komplettlösung, sofern nicht anders
vereinbart.
SaaS-Bausteine
Die Subscription eines SaaS-Bausteines (Software-as-a-Service
Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht
ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere
ist die Integration in die kundeneigenen SaaS-Lösungen erlaubt.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten (bspw. zu einer Package
Registry oder Docker Registry). Die Installation und Konfiguration ist
kundenseitig vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.
PaaS-Bausteine
Die Subscription eines PaaS-Bausteines (Platform-as-a-Service
Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht
ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere
wird Kunden damit der Betrieb von Software auf der Tagading®Plattform
ermöglicht. Dieser Betrieb kann wahlweise bei unterschiedlichen Cloud
Providern, in Datenzentren, sowie auf kundeneigenener IT-Infrastruktur
erfolgen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten, Tools und Anleitungen.
Die Installation und Konfiguration ist kundenseitig vorzunehmen, sofern
nicht anders vereinbart.
Support
Dienstleistungen wie Monitoring, technischer Support, Schulung oder
Beratung durch die Tagading GmbH sind in einer Subscription nicht
enthalten, können aber bei Bedarf vertraglich individuell vereinbart und
extra vergütet werden.
DaaS-Bausteine
Die Subscription eines DaaS-Bausteines (Data-as-a-Service
Software-Artefakts) gewährt Kunden das nicht übertragbare und nicht
ausschließliche Recht, diesen unternehmensweit zu nutzen. Insbesondere
ist die Integration in die kundeneigenen SaaS-Lösungen und DaaS-Lösungen
erlaubt.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten (bspw. zu einer Package
Registry oder Docker Registry) sowie Beispieldatensätzen. Die
Installation und Konfiguration ist kundenseitig vorzunehmen, sofern
nicht anders vereinbart.
Haftung
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem
Kunden. So haben Kunden vor einem Einsatz beispielsweise die Eignung der
Software-Artefakte aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu
prüfen.
Das Datenmanagement (insbesondere auch die Datensicherung) obliegt dem
Kunden.
Weitere in diesem Vertrag allgemein gültige Regelungen finden Sie im
Abschnitt Haftungsausschluss.
Adaptierung
Individuelle Konfigurationen, Ergänzungen und Änderungen (kurz
Adaptierungen) sind in einer Subscription nicht enthalten.
Adaptierungen bedürfen einer Beauftragung durch den Kunden. Neben
einmalig anfallenden Bereitstellungskosten bewirkt eine Adaptierung auch
eine Preisanpassung der Subscription, welche den zukünftigen
Wartungsaufwand berücksichtigt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Kunden verpflichten sich, an der Anforderungsentwicklung zu jeder
Adaptierung aktiv mitzuarbeiten. Es liegt in der Verantwortung des
Kunden, die notwendigen Ressourcen zur Prüfung von Anforderungen,
Entwürfen und Software-Artefakten aufzubringen.
Die kundenseitige Abnahme einer Adaptierung hat innerhalb von zwei
Wochen nach der Bereitstellung zu erfolgen. Adaptierungen gelten auch
dann als abgenommen, wenn Sie vier Wochen produktiv genutzt worden sind
und eine Meldung über Mängel nicht vorgelegen hat.
Generell haben Sie als Kunde ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu
erfüllen, sodass die Tagading GmbH bei der Erbringung der
Dienstleistungen nicht behindert wird.
Erfüllt ein Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten
Terminen oder nicht im vertraglich vorgesehenen Umfang, so gelten die
Leistungen der Tagading GmbH trotz etwaiger Einschränkungen als
vertragsgemäß erbracht. Liefertermine werden im erforderlichem Ausmaß
angepasst und zusätzlich entstandene Kosten gesondert vergütet, wenn
diese Verzögerungen und Zusatzarbeiten nicht von Tagading® verursacht
wurden.
Vertragsbeendigung
Kündigung
Ein Vertrag wird, so nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und kann zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (mit
Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) vom
Kunden gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Wurde ein Vertrag mit einer Bindung von mindestens 12 Monaten
abgeschlossen, so verlängert sich die Bindung jährlich um weitere 12
Monate. Bis zu drei Monate vor einer Verlängerung kann der Vertrag
schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer
Signatur) gekündigt werden, worauf wir unsere Kunden rechtzeitig
hinweisen.
Beendigung
Bei Beendigung des Vertrags sind Sie als Kunde verpflichtet, die
Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare
der Software-Artefakte an die Tagading GmbH herauszugeben oder zu
vernichten und dies der Tagading GmbH auf Verlangen zu bestätigen.
Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer
Sicherungskopie zu Archivzwecken.
Rücktritt
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Kunden verpflichtet, die
Originaldatenträger und alle Kopien der Software-Artefakte
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen
Materials zu vernichten.
Kunden werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen, alle
vorhandenen Kopien gelöscht zu haben.
Wichtige andere Gründe
Kann aus wichtigen Gründen wie beispielsweise unerwartet hohen
Wartungskosten, mangelnder Sicherheit, fehlender Kompatibilität, usw.
ein Software-Artefakt durch die Tagading-GmbH nicht mehr zuverlässig zur
Verfügung gestellt werden, so werden Sie als Kunde darauf hingewiesen.
Ab diesem Zeitpunkt haben Kunden die Möglichkeit diese Subscription ohne
Kündigungsfrist mit Monatsende zu kündigen. Die Tagading GmbH behält
sich wiederum das Recht vor, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum jeweiligen Monatsende eine einseitige Kündigung dieser Subscription
auszusprechen.
Die Vertragsbeendigung kann für eine einzelne Subscription, mehrere
Subscriptions oder aber auch alle Subscriptions erfolgen. Dies ist
kundenseitig eindeutig anzugeben.
Haftungsausschluss
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw.
Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck
gefährden würde, auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und
im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind
ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung
nicht eingetreten wäre; es sei denn, die Tagading GmbH hat Kunden nicht
ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter
allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn Kunden Änderungen oder Eingriffe an
den Software-Artefakten vorgenommen haben; es sei denn, Kunden weisen im
Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen oder
Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.
Die Tagading GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die
Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Software mit anderen
Software-Produkten.
Die Tagading GmbH haftet für Mängel der Software-Artefakte, die bereits
bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, nur, wenn ihr Verschulden
zur Last fällt.
Reklamation
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder
Rückerstattung von Rechnungsbeträgen, die zum Zeitpunkt der Reklamation
bereits vergangene Kalendermonate betreffen.
Österreichisches Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist
Deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten ist das am Sitz der Tagading GmbH sachlich zuständige
Gericht örtlich zuständig. Die Tagading GmbH hat jedoch das Recht, auch
am allgemeinen Gerichtsstand der Kunden zu klagen.
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden
Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB
auf Einzelrechtsnachfolger:innen über, ohne dass eine gesonderte
Verständigung der Kunden von diesem Rechtsübergang notwendig wäre.
Kunden verzichten hiermit auf ihr Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB.
Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung der Tagading GmbH gemäß § 39
UGB begrenzt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
dennoch unberührt. Beide Parteien haben sich in diesem Fall auf eine
wirksame Ersatzregelung zu einigen, die dem Zweck der unwirksamen
Regelung am nächsten kommt.
Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt
ebenso für einen Schriftformverzicht.